Finanzierung der Behandlung
Der stationäre und teilstationäre Aufenthalt in der Soteria Bern wird wie in anderen Spitälern primär durch Krankenversicherungsbeiträge finanziert. Generell müssen für sämtliche Personen schriftliche Kostengutsprachen bei den Krankenversicherungen eingeholt werden.
Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern muss die Kostengutsprache zusätzlich durch den Kantonsärztlichen Dienst des Wohnsitzkantons vor dem Eintritt schriftlich bestätigt werden. Eine Zusatzversicherung allgemein ganze Schweiz ist von Vorteil, da der Wohnkanton nur die im eigenen Kanton üblichen Tarife abdeckt. Wenn der Wohnkanton tiefere Tarife als der Kanton Bern hat, wird diese Differenz durch die Zusatzversicherung entgolten. Besteht keine Zusatzversicherung, muss die Differenz den Betroffenen in Rechnung gestellt werden. Ein Merkblatt gibt darüber nähere Auskunft.
Die Kosten der ambulanten Behandlung werden durch die Grundversicherung der Krankenkassen mittels TARMED getragen.
Bei Wohnen & Co. gehen die Miet- und Nebenkosten zu Lasten der WG-Bewohner. Als Sicherheit wird vor Eintritt in Wohnen & Co. eine Depotzahlung in der Höhe einer Monatsmiete verlangt, welche nach Auszug – sofern keine Sachbeschädigungen erfolgt sind – mit Verzinsung zurückerstattet werden. Die Möblierung und Einrichtung der Wohnung werden durch die Soteria Bern finanziert und unterhalten. Sämtliche therapeutische Leistungen werden über TARMED abgerechnet.
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